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Waldbrandschutz-Verordnung

FF Losensteinleiten - BI d.F. Thomas Riener zur Übersicht

Aufgrund der Gefahr von Waldbränden hat die Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land jegliches Feueranzünden sowie Rauchen im Wald und in dessen Gefährdungsbereich verboten.

HINWEIS: 

Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo in Anbetracht der Größe des Feuers, der Beschaffenheit der Bodendecke, der Topografie und der meteorologischen Verhältnisse (Niederschlag, Windstärke, Windrichtung) das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug auf den benachbarten Wald nicht ausgeschlossen werden kann.